Ich bin akut an Corona erkrankt und brauche eine Krankschrift für meine Arbeitgeber.
Wenn Sie bereits ein Schreiben des Gesundheitsamtes haben, gilt dies als Krankschrift für Ihren Arbeitgeber. Alternativ, wenn Sie bereits Patient bei uns sind, können Sie eine AU von uns auch per Videotermin erhalten. Dazu vereinbaren Sie
online einen Termin bei mir oder meiner Assistenzärztin.
Bitte kommen Sie mit einer Corona-Infektion
niemals ohne telefonische Voranmeldung in die Praxis!
Geht es Ihnen so schlecht, daß Sie nicht auf einen Termin bei uns warten können? Dann rufen Sie die 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) an oder in lebensbedrohlicher Situation die 112 (Krankenwagen/Feuerwehr).
Mein Corona-Schnelltest ist positiv. Was muss ich jetzt machen?
Wenn Sie bereits Patient bei uns sind, können Sie
online einen Videotermin vereinbaren, wir buchen Ihnen dann direkt einen PCR-Termin zur Bestätigung der Diagnose.
Sie sind außerdem verpflichtet, bei einem positiven PCR-Test Ihre Covid-19-Infektion an ihr zuständiges
Gesundheitsamt zu melden. Dies ist unabhängig davon, daß auch das Labor und wir Ihre Infektion melden!
Aufklärungsmerkblatt zu mRNA-Impfstoffen wie BioNTec/Pfizer
Anamnese- und
Einwilligungsbogen zum mRNA-Impfstoff von BioNTec/Pfizer